Gesinnungsschnüffelei
Und was sage ich darauf?
Wie man auf solche Aussagen antwortet, lässt sich üben — zum Training.
Belegte Verwendungen (1)
- „Der Verfassungsschutz darf keine Gesinnungsschnüffelei betreiben, erst recht sollte er nicht überhaupt erst verfassungsschutzrelevante Handlungen provozieren.“