vermeintliche Schutzsuchende
Und was sage ich darauf?
Das Denkmuster dahinter: Missbrauch
Belegte Verwendungen (2)
- „vermeintliche Schutzsuchende - die tatsächlich keinerlei Schutzes bedürfen, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen ihren Aufenthalt in Deutschland genommen haben“
- „Der Bundesgesetzgeber hat die Möglichkeit vorgesehen, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten (nach § 5 Abs. 4 AsylbLG) und im Falle einer Arbeitsverweigerung …“