Grenzt implizit eine Gruppe 'eigentlich' oder 'tatsächlich' Schutzbedürftiger von anderen Empfängern staatlicher Unterstützung ab, ohne die vermeintlich unberechtigte Gruppe zu benennen.
Funktion
Das Wort 'wirklich' suggeriert, es gebe eine relevante Zahl unberechtigter Empfänger von Unterstützungsleistungen, und verschiebt den Streit von der Sachfrage auf eine unausgesprochene Missbrauchsvermutung.