Gegen Rechte Reden

Belegte Aussage — Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

„Hier gilt es vor allem zu eruieren, ob eine tatsächliche Geschlechtsdysphorie vorliegt und dieser Zustand dauerhaft ist.“

Quelle

Sprecher
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Datum
2024-12-04
Quelle
Drucksache 8/4876 — Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/2794 Berichterstattung: Mitglied des Landtages Katrin Gensecke Der Ausschuss für Arbeit, So
Fundort
Drucksache 8/4876
Original
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4876vbe.pdf
Beleg-ID
fs-bild-0500 · Absatz aus fs-bild-abs-0121

Kodierte sprachliche Mittel

Verschweigen / HalbwahrheitPauschalisieren

Gegenstrategie gegen Pauschalisieren: Das ›die‹ auflösen (wer konkret?), die Stichprobe prüfen und Gegenbeispiele benennen — der Schluss vom Einzelnen auf das Wesen einer Gruppe ist der klassische Fehlschluss der voreiligen Verallgemeinerung. · Auf wie vielen Fällen beruht das — und gilt es für alle oder für Einzelne, die man benennen kann? · argumentationstheoretisch

Gegenstrategie gegen Verschweigen / Halbwahrheit: Den fehlenden Kontext liefern: Bezugsgröße, Basisrate, Vergleichswert, Zeitreihe. Die wahre Zahl bleibt wahr — erst ihr Rahmen macht aus ihr eine Irreführung oder eine Information. · Die Zahl stimmt — aber verglichen womit? Welcher Kontext fehlt, damit sie etwas bedeutet? · forschungsgestuetzt

Vertiefung: alle Manipulationsmittel und ihre Gegenrede.

Sprachkritische Analyse

Die Formulierung stellt der Diagnose Geschlechtsdysphorie das Adjektiv »tatsächlich« voran und suggeriert damit einen Regelfall des Vorgetäuschten oder sozial Angesteckten, den es erst auszuschließen gelte. Verschwiegen wird, dass eine Diagnose nach etablierten klinischen Kriterien (ICD-11) ohnehin bereits die Echtheit und Dauerhaftigkeit des Leidens voraussetzt — das geforderte »Eruieren« ist längst Standard der Regelversorgung, wird hier aber als zusätzliche, noch ausstehende Hürde präsentiert. So wird aus Betroffenen pauschal eine Gruppe unter Verdacht, deren Leiden erst bewiesen werden muss, bevor Versorgung legitim erscheint.

So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):

Ich setze das Wort »tatsächlich« vor die Diagnose, und schon ist der Zweifel im Satz, ohne dass ich ihn behaupten muss. Wer eine Diagnose stellt, verifiziert sie längst nach festen klinischen Kriterien — das sage ich nicht, denn dann bräuchte es mein »Eruieren« gar nicht. Ich tue so, als sei die gründliche Prüfung eine neue Forderung von mir, dabei ist sie ohnehin Standard; ich hole mir nur den Anschein der Sorgfalt, ohne dass ich etwas Neues verlange. Aus dem einzelnen Antrag mache ich beiläufig eine generelle Vermutung: dass Betroffene sich verstellen könnten, sozial angesteckt seien, ihr Leiden also grundsätzlich unter Beweispflicht steht. So verschiebe ich die Beweislast, ohne je zu sagen, wem gegenüber ich misstraue — das Wort »tatsächlich« erledigt die Unterstellung für mich.

Begriffe in dieser Aussage

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