Belegte Aussage — Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
„Hier gilt es vor allem zu eruieren, ob eine tatsächliche Geschlechtsdysphorie vorliegt und dieser Zustand dauerhaft ist.“
Quelle
Kodierte sprachliche Mittel
Verschweigen / HalbwahrheitPauschalisierenSprachkritische Analyse
Die Formulierung stellt der Diagnose Geschlechtsdysphorie das Adjektiv »tatsächlich« voran und suggeriert damit einen Regelfall des Vorgetäuschten oder sozial Angesteckten, den es erst auszuschließen gelte. Verschwiegen wird, dass eine Diagnose nach etablierten klinischen Kriterien (ICD-11) ohnehin bereits die Echtheit und Dauerhaftigkeit des Leidens voraussetzt — das geforderte »Eruieren« ist längst Standard der Regelversorgung, wird hier aber als zusätzliche, noch ausstehende Hürde präsentiert. So wird aus Betroffenen pauschal eine Gruppe unter Verdacht, deren Leiden erst bewiesen werden muss, bevor Versorgung legitim erscheint.
So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):
Ich setze das Wort »tatsächlich« vor die Diagnose, und schon ist der Zweifel im Satz, ohne dass ich ihn behaupten muss. Wer eine Diagnose stellt, verifiziert sie längst nach festen klinischen Kriterien — das sage ich nicht, denn dann bräuchte es mein »Eruieren« gar nicht. Ich tue so, als sei die gründliche Prüfung eine neue Forderung von mir, dabei ist sie ohnehin Standard; ich hole mir nur den Anschein der Sorgfalt, ohne dass ich etwas Neues verlange. Aus dem einzelnen Antrag mache ich beiläufig eine generelle Vermutung: dass Betroffene sich verstellen könnten, sozial angesteckt seien, ihr Leiden also grundsätzlich unter Beweispflicht steht. So verschiebe ich die Beweislast, ohne je zu sagen, wem gegenüber ich misstraue — das Wort »tatsächlich« erledigt die Unterstellung für mich.