Gegen Rechte Reden

Belegte Aussage — AfD-Fraktion

„Die Schulbehörden werden angewiesen, künftig keine Umbenennungen oder Neugründungen von Schulen zu genehmigen, deren Namen eine eindeutige politische oder weltanschauliche Tendenz zum Ausdruck bringen. Bereits bestehende derartige Namen sind zu überprüfen und ggf. ist auf eine Umbenennung hinzuwirken.“

Quelle

Sprecher
AfD-Fraktion
Datum
2025-10-01
Quelle
Drucksache 8/6015 — Antrag – Fraktion AfD Wissen statt Meinung, Toleranz statt Bevormundung: Politische Beeinflussung an Schulen bekämpfen!
Fundort
Drucksache 8/6015
Original
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6015aan.pdf
Beleg-ID
fs-bild-0545

Kodierte sprachliche Mittel

KampfbegriffVerschweigen / HalbwahrheitRecht & Gesetz (Argumentationsmuster)

Gegenstrategie gegen Kampfbegriff: Das Wort in keiner Form übernehmen, auch nicht verneint oder in Anführungszeichen — benennen, dass es verurteilt statt beschreibt, und ein eigenes, beschreibendes Wort setzen. · Beschreibt dieses Wort etwas — oder verurteilt es nur? Wie hieße die Sache neutral? · forschungsgestuetzt

Gegenstrategie gegen Verschweigen / Halbwahrheit: Den fehlenden Kontext liefern: Bezugsgröße, Basisrate, Vergleichswert, Zeitreihe. Die wahre Zahl bleibt wahr — erst ihr Rahmen macht aus ihr eine Irreführung oder eine Information. · Die Zahl stimmt — aber verglichen womit? Welcher Kontext fehlt, damit sie etwas bedeutet? · forschungsgestuetzt

Gegenstrategie gegen Recht & Gesetz (Argumentationsmuster): Wer diesem Argumentationsstrang vorbeugend begegnet, zielt anders als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen, bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt — erklärend, ohne die Person vorzuführen; das Kontern setzt später live an. Der Hebel ist die Nachfrage: Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden, welches Recht genau gemeint ist — das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung, oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit: Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht, meint aber oft ein anderes. An der Drittstaaten-Regel zeigt sich das — die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen (»Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen«), lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier trägt reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: wörtlich wahr, aber Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat — hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage, wessen Forderung hier eigentlich zurückgewiesen wird, meist die eigene Erfindung des Sprechers. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole die Aura des Selbstverständlichen, ohne die Person bloßzustellen — die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den sich anknüpfen lässt, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung, nicht aus pauschalen Ausschlüssen — wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Immunisieren: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung, die im Satz gerade passiert, sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweismittel. Die wirksamste Antwort ist, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen: Wer den Satz »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.« vorträgt, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer kollektiven Zuschreibung an eine ganze Gruppe — genau diesen Sprung gilt es zu benennen, nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt bereits die Prämisse, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören, und hat den eigentlichen Punkt schon verloren — der klassische Fehlgriff dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«: Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit, verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht — das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben, sondern auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so nachfragt, appelliert zugleich an einen gemeinsamen Wert: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren, denunziert niemanden, zeigt aber unmissverständlich, dass hier nicht Recht gegen Regellosigkeit steht, sondern eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne. · Wer diesem Argument vorbeugt, will etwas anderes als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen — bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt. Der Ton bleibt erklärend, niemand wird vorgeführt. Das Kontern setzt später an, live. Der wichtigste Hebel ist die Nachfrage. Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden: Welches Recht genau ist gemeint? Das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung? Oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste? Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht — gemeint ist oft ein anderes. Ein Beispiel zeigt das deutlich: Die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen — »Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen« —, lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier hilft reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: Sie ist wörtlich wahr. Aber sie beantwortet eine Frage, die niemand gestellt hat. Hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage: Wessen Forderung wird hier eigentlich zurückgewiesen? Meist ist es eine Erfindung des Sprechers selbst. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole ihre Selbstverständlichkeit — ohne die Person bloßzustellen. Die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den man anknüpfen kann, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung — nicht aus pauschalen Ausschlüssen. Wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Vorbeugen: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung im Satz sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweis. Am wirksamsten ist es, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen. Wer den Satz sagt: »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.«, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer Zuschreibung an eine ganze Gruppe. Genau diesen Sprung gilt es zu benennen — nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt schon die stille Annahme, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören. Damit ist der eigentliche Punkt schon verloren — der klassische Fehler in dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«. Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Sie verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht. Das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben — es heißt auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so fragt, spricht zugleich einen gemeinsamen Wert an: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren. Sie denunziert niemanden. Aber sie zeigt unmissverständlich: Hier steht nicht Recht gegen Regellosigkeit. Hier steht eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne.

Vertiefung: alle Manipulationsmittel und ihre Gegenrede.

Sprachkritische Analyse

Die Formulierung tarnt einen gezielten Eingriff als Neutralitätsgebot: Wer Schulen nach Widerstandskämpfern, Verfolgten oder demokratischen Vorbildern benennt, bringt damit zwangsläufig eine „politische oder weltanschauliche Tendenz" zum Ausdruck – das Kriterium trifft historisch fast ausschließlich demokratische Erinnerungsnamen, während unpolitisch klingende oder rechts konnotierte Namen unbehelligt bleiben. Der Antrag verschweigt, dass Schulnamensgebung in Sachsen-Anhalt nicht der Fraktion, sondern demokratisch legitimierten Schulkonferenzen und Kommunen obliegt, und dass „Neutralität" hier selektiv nur in eine Richtung wirkt.

So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):

Ich sage nicht, welche Namen ich meine – ich sage nur „eindeutige politische oder weltanschauliche Tendenz", und das klingt, als ginge es um Fairness. In Wahrheit weiß ich genau, wen das trifft: Schulen, die nach Sophie Scholl, nach Anne Frank, nach Namen der demokratischen Erinnerungskultur benannt sind. Die nenne ich nie, ich lasse das Wort „Tendenz" die Arbeit machen. Dass Schulnamen von Schulkonferenzen und Kommunen entschieden werden, nicht von mir und meiner Fraktion, verschweige ich – so klingt mein Antrag nach Aufsicht, nicht nach Eingriff. Und weil ich „überprüfen" und „hinwirken" sage statt „verbieten", bleibt der Zwang unsichtbar, obwohl genau das gemeint ist: bestehende Namen sollen fallen. So kann ich mich als Hüter der Neutralität inszenieren, während ich in Wahrheit demokratisches Gedenken zur Disposition stelle.

Was diese Aussage leistet

Für den, der ihn hört: Der Unmut über vermeintliche politische Einseitigkeit an Schulen bekommt eine Adresse: ein Prüfauftrag gegen bestimmte Schulnamen. Das wirkt nach Fairness — welche Namen konkret gemeint sind, bleibt unausgesprochen.

Für den, der ihn sagt: Der Satz tarnt einen gezielten Eingriff als neutrales Verfahren und entzieht ihn so der offenen Auseinandersetzung. Wer widerspricht, verteidigt scheinbar keine Erinnerungsnamen, sondern abstrakte ›Tendenz‹ — Zustimmung ohne konkrete Rechtfertigungspflicht.

Die Bilanz: Ohne dass ein einziger Name konkret benannt oder eine Zuständigkeit geprüft worden wäre, verengt sich die Entscheidung über Schulnamen: Demokratisch gewählte Schulkonferenzen und Kommunen geraten unter Druck, an Widerstandskämpfer erinnernde Namen zur Disposition zu stellen.

Begriffe in dieser Aussage

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