Belegte Aussage — Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD)
„wir die Zurechnungsfähigkeit der Koalitionspartner anzweifeln“
Quelle
Kodierte sprachliche Mittel
KampfbegriffDelegitimierenSprachkritische Analyse
Die Formulierung überträgt einen Begriff aus dem Straf- und Zivilrecht — »Zurechnungsfähigkeit«, der eigentlich die geistige Verantwortlichkeit einer Person für ihre Taten bezeichnet — auf die Regierungskoalition als Ganzes. Damit wird politisches Handeln nicht als falsch oder schädlich kritisiert, sondern als Ergebnis mangelnder geistiger Zurechnungsfähigkeit dargestellt. Das entzieht der Koalition die Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung: Wer als unzurechnungsfähig gilt, muss nicht mehr widerlegt, sondern nur noch für amtsunfähig erklärt werden.
So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):
Ich hole mir einen Begriff aus dem Strafrecht, wo er über Schuldfähigkeit entscheidet, und lege ihn wie eine Schablone über die ganze Koalition. Damit sage ich nicht »diese Entscheidung ist falsch« — das müsste ich begründen und könnte widerlegt werden. Ich sage: Wer so entscheidet, ist im Kern nicht zurechnungsfähig, so wie ein Mensch, dem das Gericht die Verantwortung für seine Taten abspricht. Ich muss kein einziges Argument der anderen Seite entkräften, wenn ich ihnen die Fähigkeit zum vernünftigen Handeln überhaupt abspreche. Das klingt nach Diagnose, nicht nach Meinung — seriös, fast klinisch. Und genau das macht den Satz so wirksam: Ich delegitimiere, ohne zu argumentieren, und wer mir widerspricht, verteidigt scheinbar die Unzurechnungsfähigen.