Belegte Aussage — Frank Oto Lizureck (AfD)
„Ich sage an dieser Stelle ganz bewusst „Sanktionen“; denn so darf man sie mit Recht nennen.“
Quelle
Kodierte sprachliche Mittel
KampfbegriffSprachkritische Analyse
Die Formulierung ersetzt bewusst die neutrale Bezeichnung der 2G-Regel durch den Begriff 'Sanktionen', der aus dem Straf- und Völkerrecht stammt und Strafe, nicht Gesundheitsschutz, konnotiert. Indem der Sprecher die Wortwahl explizit als bewusste, gerechtfertigte Entscheidung markiert, gibt er der Umdeutung den Anschein sachlicher Präzision statt rhetorischer Zuspitzung. So wird eine gesundheitspolitische Zugangsregel in einen staatlich verhängten Strafakt gegen die eigene Bevölkerung umgedeutet.
So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):
Ich sage nicht einfach 'Sanktionen', ich sage ausdrücklich, dass ich das bewusst tue – so klingt es, als hätte ich lange abgewogen und als sei das Wort das einzig ehrliche. Dabei ist 'Sanktionen' der Begriff für Strafe gegen Staaten oder Straftäter, nicht für eine Zugangsregel zu Restaurants oder Veranstaltungen. Wenn ich diesen Begriff durchsetze, verwandle ich Ungeimpfte von Menschen mit einer medizinischen Entscheidung in Bestrafte, denen Unrecht geschieht. Und weil ich die Bewusstheit meiner Wortwahl selbst betone, kann mir niemand vorwerfen, ich hätte übertrieben – ich habe ja 'mit Recht' gesprochen, sage ich, bevor irgendjemand widersprechen kann.