Belegte Aussage — Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD)
„Sollte der Staat angehenden Kriminellen so etwas wie Verbrecher-Lehrjahre zubilligen? Ich denke, nicht.“
Quelle
Kodierte sprachliche Mittel
KampfbegriffSprachkritische Analyse
Der Begriff überträgt das Bild einer geregelten Berufsausbildung auf den Umgang des Jugendstrafrechts mit jungen Straftätern und unterstellt, milde Sanktionen würden Kriminalität systematisch »lehren« statt sie zu ahnden. Er verkürzt ein differenziertes jugendstrafrechtliches Prinzip – den Erziehungsgedanken – auf ein einziges, plakatives Zerrbild. Die rhetorische Frage am Ende suggeriert eine bereits feststehende, negative Antwort.
So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):
Ich verbinde zwei Wörter, die nicht zusammengehören, und genau daraus entsteht die Pointe: »Verbrecher« und »Lehrjahre« – als würde der Staat wie ein Meisterbetrieb Kriminelle ausbilden. Dass hinter der Schonfrist für Heranwachsende ein Erziehungsgedanke steht, der auf Rückfallvermeidung zielt, erwähne ich nicht – das würde die Pointe zerstören. Meine rhetorische Frage »Sollte der Staat … zubilligen?« beantworte ich selbst, noch bevor irgendein Gegenargument fallen konnte. Wer das Wortspiel einmal gehört hat, sieht in jeder milden Jugendstrafe fortan eine Ausbildungswerkstatt für Verbrechen.