Gegen Rechte Reden

Belegte Aussage — AfD-Fraktion

„Altersschätzungen ohne Einbeziehung wissenschaftlich-forensischer Methoden sind ein untaugliches Mittel zu Verhinderung von Missbrauchstatbeständen.“

Quelle

Sprecher
AfD-Fraktion
Datum
2016-12-07
Quelle
Drucksache 7/700 — Antrag Fraktion AfD Maßnahmen zur Altersfeststellung bei minderjährigen Ausländern Der Landtag wolle beschließen: 1. Die
Fundort
Drucksache 7/700
Original
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d0700aan.pdf
Beleg-ID
fs-migr-0031 · Absatz aus fs-migr-abs-0681

Kodierte sprachliche Mittel

PauschalisierenMissbrauch (Argumentationsmuster)Recht & Gesetz (Argumentationsmuster)

Gegenstrategie gegen Pauschalisieren: Das ›die‹ auflösen (wer konkret?), die Stichprobe prüfen und Gegenbeispiele benennen — der Schluss vom Einzelnen auf das Wesen einer Gruppe ist der klassische Fehlschluss der voreiligen Verallgemeinerung. · Auf wie vielen Fällen beruht das — und gilt es für alle oder für Einzelne, die man benennen kann? · argumentationstheoretisch

Gegenstrategie gegen Recht & Gesetz (Argumentationsmuster): Wer diesem Argumentationsstrang vorbeugend begegnet, zielt anders als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen, bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt — erklärend, ohne die Person vorzuführen; das Kontern setzt später live an. Der Hebel ist die Nachfrage: Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden, welches Recht genau gemeint ist — das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung, oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit: Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht, meint aber oft ein anderes. An der Drittstaaten-Regel zeigt sich das — die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen (»Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen«), lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier trägt reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: wörtlich wahr, aber Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat — hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage, wessen Forderung hier eigentlich zurückgewiesen wird, meist die eigene Erfindung des Sprechers. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole die Aura des Selbstverständlichen, ohne die Person bloßzustellen — die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den sich anknüpfen lässt, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung, nicht aus pauschalen Ausschlüssen — wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Immunisieren: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung, die im Satz gerade passiert, sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweismittel. Die wirksamste Antwort ist, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen: Wer den Satz »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.« vorträgt, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer kollektiven Zuschreibung an eine ganze Gruppe — genau diesen Sprung gilt es zu benennen, nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt bereits die Prämisse, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören, und hat den eigentlichen Punkt schon verloren — der klassische Fehlgriff dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«: Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit, verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht — das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben, sondern auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so nachfragt, appelliert zugleich an einen gemeinsamen Wert: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren, denunziert niemanden, zeigt aber unmissverständlich, dass hier nicht Recht gegen Regellosigkeit steht, sondern eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne. · Wer diesem Argument vorbeugt, will etwas anderes als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen — bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt. Der Ton bleibt erklärend, niemand wird vorgeführt. Das Kontern setzt später an, live. Der wichtigste Hebel ist die Nachfrage. Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden: Welches Recht genau ist gemeint? Das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung? Oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste? Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht — gemeint ist oft ein anderes. Ein Beispiel zeigt das deutlich: Die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen — »Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen« —, lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier hilft reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: Sie ist wörtlich wahr. Aber sie beantwortet eine Frage, die niemand gestellt hat. Hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage: Wessen Forderung wird hier eigentlich zurückgewiesen? Meist ist es eine Erfindung des Sprechers selbst. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole ihre Selbstverständlichkeit — ohne die Person bloßzustellen. Die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den man anknüpfen kann, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung — nicht aus pauschalen Ausschlüssen. Wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Vorbeugen: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung im Satz sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweis. Am wirksamsten ist es, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen. Wer den Satz sagt: »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.«, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer Zuschreibung an eine ganze Gruppe. Genau diesen Sprung gilt es zu benennen — nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt schon die stille Annahme, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören. Damit ist der eigentliche Punkt schon verloren — der klassische Fehler in dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«. Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Sie verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht. Das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben — es heißt auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so fragt, spricht zugleich einen gemeinsamen Wert an: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren. Sie denunziert niemanden. Aber sie zeigt unmissverständlich: Hier steht nicht Recht gegen Regellosigkeit. Hier steht eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne.

Gegenstrategie gegen Missbrauch (Argumentationsmuster): Wer hier vorbeugend wappnen will, erklärt zuerst den Unterschied zur Konfrontation: Es geht nicht darum, jemandem die Legitimität zu entziehen, sondern einem noch unentschlossenen Publikum zu zeigen, wie die Engführung funktioniert, bevor sie greift — deshalb erklärend, nicht bloßstellend, mit ruhigem Nachfragen statt Widerlegung im Moment. Konkret heißt das: die stillschweigende Generalisierung offenlegen, ohne die Person, die sie wiederholt, mit ihr gleichzusetzen — wer das tut (Person = Parole), verhärtet die Unentschlossenen, die man erreichen will. Eine Formulierung, die trägt: »Woran machen Sie fest, dass das die Regel ist und nicht die Ausnahme — gibt es dazu Zahlen, oder ist es ein Eindruck?« Diese Nachfrage öffnet die Lücke zwischen Behauptung und Beleg. Der Blick auf die Fundstellen selbst lohnt: Wenn aus »13 unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern« bei einer Stichprobe sieben Fälle hochgerechnet werden, ist das keine Beobachtung, sondern eine Rechenoperation. Auch eine Zahl, die stimmt, kann zur Engführung werden: Die Aussage, »mehr als die Hälfte der Asylantragsteller« hätten dem BAMF keine Identitätspapiere vorgelegt, ist für sich richtig — was fehlt, ist die zweite Zahl, wie viele davon aus Staaten ohne Passwesen stammen. Diese Lücke lässt sich benennen, ohne Lüge vorzuwerfen: »Der Satz stimmt — aber er sagt noch nichts über Betrug, nur über fehlende Papiere.« Wer so immunisiert, appelliert an einen Wert, den kaum jemand bestreitet: Missbrauch soll verhindert werden, aber Verfahren, die ihn prüfen, sind etwas anderes als ein Generalverdacht, der die Prüfung überflüssig macht. Am Ende steht kein Sieg im Wortgefecht, sondern eine Person, die selbst weiterfragen kann, wenn ihr das nächste Mal ein Einzelfall als System verkauft wird. · Wer im Moment der Konfrontation kontert, klärt zuerst, warum hier anders vorgegangen wird als beim Immunisieren: Es gibt kein Publikum mehr zu gewinnen, das noch offen ist, sondern eine Behauptung, die im Raum steht und live entlarvt werden muss — deshalb direkt benennen statt behutsam nachfragen, die Technik selbst zum Thema machen statt über den einzelnen Fall weiterzustreiten. Konkret: Wer mit der »Missbrauchsmöglichkeit des Asyl- und Sozialsystems« argumentiert, verwechselt eine Möglichkeit mit einer Wirklichkeit: »Sie sprechen von einer Möglichkeit, nicht von einem belegten Ausmaß; daraus einen pauschalen Anreiz zur Migration zu machen, ist ein Sprung, den Sie nicht belegt haben.« Ebenso entlarvend ist der Blick auf die Rechnung selbst: eine Stichprobe von 13 Fällen auf »weit mehr als 500 bis 600« hochzurechnen, ist keine Statistik, sondern eine Übertreibung mit statistischem Anstrich. Wichtig ist, dabei nicht auf dem Boden der Prämisse weiterzustreiten: Wer über die richtige Missbrauchsquote debattiert, hat die Engführung schon akzeptiert, dass Missbrauch die entscheidende Kategorie ist. Genau hier setzt die Entlarvung an: Wenn aus »kein legitimer Aufenthaltsgrund« oder »kein Kriegsflüchtling mehr« abgeleitet wird, dass Kategorien enger gefasst werden müssten, wird eine Verwaltungsfrage in eine Ausschlussfrage umgemünzt, ohne dass diese Verschiebung je begründet wurde. Die Zuspitzung zeigt sich, wo der Verdacht die Rollen tauscht: Wird behauptet, ein Kirchenasylant suche »nicht Zuflucht vor Verfolgung und Mord«, sondern »er flieht vor dem Rechtsstaat«, wird aus dem Schutzsuchenden ein Täter am eigenen Schutzsystem — diese Umkehrung lässt sich beim Namen nennen. Wer das offenlegt, gewinnt nicht die Empörung, sondern den Boden zurück, auf dem tatsächlich verhandelt wird: das Verfahren, nicht der Verdacht. · Vorbeugen ist etwas anderes als Widersprechen im Streitgespräch. Es geht nicht darum, jemandem seine Glaubwürdigkeit abzusprechen. Es geht darum, einem noch unentschlossenen Publikum zu zeigen, wie der Trick funktioniert — bevor er wirkt. Deshalb bleibt der Ton erklärend, nicht bloßstellend: ruhig nachfragen statt im Moment widerlegen. Konkret heißt das: die stille Verallgemeinerung offenlegen, ohne die Person, die sie wiederholt, mit ihr gleichzusetzen. Wer Person und Parole gleichsetzt, verhärtet genau die Unentschlossenen, die man eigentlich erreichen will. Eine Frage, die trägt: »Woran machen Sie fest, dass das die Regel ist und nicht die Ausnahme — gibt es dazu Zahlen, oder ist es ein Eindruck?« Diese Frage öffnet die Lücke zwischen Behauptung und Beleg. Ein Blick auf die Fundstellen selbst lohnt sich. Wenn aus »13 unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern« bei einer Stichprobe sieben Fälle hochgerechnet werden, ist das keine Beobachtung — das ist Rechnen mit Wunschzahlen. Auch eine Zahl, die stimmt, kann zum Trick werden: Der Satz, »mehr als die Hälfte der Asylantragsteller« hätten dem BAMF keine Identitätspapiere vorgelegt, ist für sich genommen richtig. Was fehlt, ist die zweite Zahl — wie viele davon aus Ländern ohne Passwesen kommen. Diese Lücke lässt sich benennen, ohne jemandem eine Lüge vorzuwerfen: »Der Satz stimmt — aber er sagt noch nichts über Betrug, nur über fehlende Papiere.« Wer so vorbeugt, beruft sich auf einen Wert, den kaum jemand bestreitet: Missbrauch soll verhindert werden. Aber ein Verfahren, das ihn prüft, ist etwas anderes als ein Generalverdacht, der die Prüfung überflüssig macht. Am Ende steht kein Sieg im Streitgespräch — sondern eine Person, die selbst weiterfragen kann, wenn ihr das nächste Mal ein Einzelfall als System verkauft wird. · Im Streitgespräch gilt eine andere Regel als beim Vorbeugen: Es gibt kein offenes Publikum mehr zu gewinnen. Eine Behauptung steht im Raum und muss sofort als das entlarvt werden, was sie ist. Deshalb direkt benennen statt vorsichtig nachfragen — die Technik selbst zum Thema machen, statt über den Einzelfall weiterzustreiten. Konkret: Wer mit der »Missbrauchsmöglichkeit des Asyl- und Sozialsystems« argumentiert, verwechselt eine Möglichkeit mit einer Tatsache: »Sie sprechen von einer Möglichkeit, nicht von einem belegten Ausmaß; daraus einen pauschalen Anreiz zur Migration zu machen, ist ein Sprung, den Sie nicht belegt haben.« Genauso entlarvend ist der Blick auf die Rechnung selbst: Eine Stichprobe von 13 Fällen auf »weit mehr als 500 bis 600« hochzurechnen, ist keine Statistik — das ist eine Übertreibung mit Zahlen-Anstrich. Wichtig dabei: nicht auf dem Boden der Behauptung weiterstreiten. Wer über die richtige Missbrauchsquote debattiert, hat schon akzeptiert, dass Missbrauch die entscheidende Frage ist. Genau hier setzt die Entlarvung an. Wenn aus »kein legitimer Aufenthaltsgrund« oder »kein Kriegsflüchtling mehr« gefolgert wird, Kategorien müssten enger gefasst werden, wird eine Verwaltungsfrage zur Ausschlussfrage umgebaut — ohne dass dieser Schritt je begründet wurde. Am schärfsten zeigt sich das, wo der Verdacht die Rollen tauscht: Wird behauptet, ein Kirchenasylant suche »nicht Zuflucht vor Verfolgung und Mord«, sondern »er flieht vor dem Rechtsstaat«, wird aus dem Schutzsuchenden ein Täter am eigenen Schutzsystem gemacht. Diese Umkehrung lässt sich beim Namen nennen. Wer sie offenlegt, gewinnt nicht die Empörung — sondern den Boden zurück, auf dem tatsächlich verhandelt wird: das Verfahren, nicht der Verdacht.

Vertiefung: alle Manipulationsmittel und ihre Gegenrede.

Sprachkritische Analyse

Die Formulierung überträgt einen juristischen Fachbegriff aus dem Strafrecht auf den Verwaltungsvorgang der Altersschätzung und unterstellt damit, jede nicht forensisch verifizierte Altersangabe sei potenziell kriminell motiviert. Ein Beleg für tatsächlichen Betrug wird nicht erbracht; der Verdacht wird stattdessen durch die Wortwahl selbst erzeugt und pauschal auf die gesamte Gruppe unbegleiteter Minderjähriger ausgedehnt.

So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):

Ich brauche kein einziges belegtes Betrugsdelikt, wenn ich nur das richtige Wort wähle. »Missbrauchstatbestand« klingt, als läge längst ein Straftatbestand vor, den es aufzuklären gilt. So wird aus einer bloß nicht medizinisch überprüften Altersangabe automatisch ein Verdachtsfall, ohne dass ich eine einzige Zahl über tatsächliche Falschangaben nennen müsste. Jeder, der später von »Missbrauch« spricht, übernimmt meine Vorentscheidung mit, ohne es zu merken. Und der Generalverdacht steht, bevor irgendein Fall geprüft wurde.

Begriffe in dieser Aussage

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