Gegen Rechte Reden

Belegte Aussage — AfD Sachsen-Anhalt (Landesverband)

„Aktuell herrscht an unseren Schulen begründet durch den sogenannten Beutelsbacher Konsens ein sogenanntes Indoktrinationsverbot.“

Quelle

Sprecher
AfD Sachsen-Anhalt (Landesverband)
Datum
2026-04-11
Quelle
Regierungsprogramm AfD Sachsen-Anhalt 2026
Fundort
IV. Schulbildung, Punkt 10 »Lehrer müssen politisch neutral sein!«
Original
https://afd-regierungsprogramm.de/
Beleg-ID
fs-migr-0688 · Absatz aus fs-bild-abs-0097

Kodierte sprachliche Mittel

KampfbegriffDelegitimierenChiffre / Dog WhistleRecht & Gesetz (Argumentationsmuster)

Gegenstrategie gegen Kampfbegriff: Das Wort in keiner Form übernehmen, auch nicht verneint oder in Anführungszeichen — benennen, dass es verurteilt statt beschreibt, und ein eigenes, beschreibendes Wort setzen. · Beschreibt dieses Wort etwas — oder verurteilt es nur? Wie hieße die Sache neutral? · forschungsgestuetzt

Gegenstrategie gegen Chiffre / Dog Whistle: Den Code offenlegen: aussprechen, was das Wort den Eingeweihten signalisiert — eine Chiffre verliert ihre Deckung, sobald die zweite Botschaft offen im Raum steht. Herkunftsbeleg bereithalten. · Was verstehen diejenigen, die den Code kennen — sag es doch einmal offen. · eigenuebertrag

Gegenstrategie gegen Delegitimieren: Quelle und Sache trennen: Der Angriff auf die Instanz beantwortet die Sachfrage nicht. Die prüfbare Aussage von der angegriffenen Quelle lösen und für sich prüfen. · Angenommen, die Quelle wäre dir gleichgültig — stimmt der Inhalt? Worauf stützt sich deine Ablehnung der Sache selbst? · argumentationstheoretisch

Gegenstrategie gegen Recht & Gesetz (Argumentationsmuster): Wer diesem Argumentationsstrang vorbeugend begegnet, zielt anders als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen, bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt — erklärend, ohne die Person vorzuführen; das Kontern setzt später live an. Der Hebel ist die Nachfrage: Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden, welches Recht genau gemeint ist — das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung, oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit: Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht, meint aber oft ein anderes. An der Drittstaaten-Regel zeigt sich das — die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen (»Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen«), lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier trägt reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: wörtlich wahr, aber Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat — hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage, wessen Forderung hier eigentlich zurückgewiesen wird, meist die eigene Erfindung des Sprechers. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole die Aura des Selbstverständlichen, ohne die Person bloßzustellen — die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den sich anknüpfen lässt, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung, nicht aus pauschalen Ausschlüssen — wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Immunisieren: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung, die im Satz gerade passiert, sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweismittel. Die wirksamste Antwort ist, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen: Wer den Satz »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.« vorträgt, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer kollektiven Zuschreibung an eine ganze Gruppe — genau diesen Sprung gilt es zu benennen, nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt bereits die Prämisse, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören, und hat den eigentlichen Punkt schon verloren — der klassische Fehlgriff dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«: Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit, verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht — das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben, sondern auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so nachfragt, appelliert zugleich an einen gemeinsamen Wert: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren, denunziert niemanden, zeigt aber unmissverständlich, dass hier nicht Recht gegen Regellosigkeit steht, sondern eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne. · Wer diesem Argument vorbeugt, will etwas anderes als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen — bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt. Der Ton bleibt erklärend, niemand wird vorgeführt. Das Kontern setzt später an, live. Der wichtigste Hebel ist die Nachfrage. Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden: Welches Recht genau ist gemeint? Das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung? Oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste? Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht — gemeint ist oft ein anderes. Ein Beispiel zeigt das deutlich: Die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen — »Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen« —, lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier hilft reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: Sie ist wörtlich wahr. Aber sie beantwortet eine Frage, die niemand gestellt hat. Hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage: Wessen Forderung wird hier eigentlich zurückgewiesen? Meist ist es eine Erfindung des Sprechers selbst. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole ihre Selbstverständlichkeit — ohne die Person bloßzustellen. Die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den man anknüpfen kann, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung — nicht aus pauschalen Ausschlüssen. Wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Vorbeugen: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung im Satz sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweis. Am wirksamsten ist es, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen. Wer den Satz sagt: »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.«, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer Zuschreibung an eine ganze Gruppe. Genau diesen Sprung gilt es zu benennen — nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt schon die stille Annahme, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören. Damit ist der eigentliche Punkt schon verloren — der klassische Fehler in dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«. Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Sie verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht. Das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben — es heißt auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so fragt, spricht zugleich einen gemeinsamen Wert an: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren. Sie denunziert niemanden. Aber sie zeigt unmissverständlich: Hier steht nicht Recht gegen Regellosigkeit. Hier steht eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne.

Vertiefung: alle Manipulationsmittel und ihre Gegenrede.

Sprachkritische Analyse

Die Formulierung stellt den parteiübergreifend anerkannten Beutelsbacher Konsens der politischen Bildung durch das Wort »sogenannt« als bloße Behauptung ohne eigentliche Autorität dar. Die Delegitimierung erfolgt allein durch die sprachliche Markierung, ohne dass ein inhaltlicher Einwand gegen das Prinzip formuliert wird.

So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):

Ich greife den Beutelsbacher Konsens nicht mit einem Argument an — ich stelle nur ein kleines Wort davor: »sogenannt«. Das reicht, um Zweifel zu säen, ohne dass ich erklären müsste, was daran falsch sein soll. So klingt ein seit Jahrzehnten anerkannter Grundsatz plötzlich wie eine Erfindung von irgendjemandem, eine Behauptung unter vielen. Meine Zuhörer merken sich nicht die Fakten, sondern das Misstrauen, das im Wort schon steckt.

Was diese Aussage leistet

Für den, der ihn hört: Die Unsicherheit, ob am eigenen Küchentisch tatsächlich einseitig erzählt wird, bekommt eine klare Adresse: Nicht die eigene Wahrnehmung ist zweifelhaft, sondern die Regel, die Neutralität eigentlich garantieren soll. Das ordnet das diffuse Gefühl — beruhigt ist damit nichts.

Für den, der ihn sagt: Das doppelte ›sogenannt‹ delegitimiert eine seit 1976 geltende Institution mit einem einzigen Wort — das erspart, sich mit ihrem Inhalt überhaupt auseinanderzusetzen.

Die Bilanz: Verengt wird die berechtigte Frage, ob Neutralität im Klassenzimmer eingehalten wird, auf einen Zweifel an der Regel selbst. Ob am eigenen Küchentisch tatsächlich einseitig erzählt wurde, prüft der Satz nicht — er untergräbt gleich die Instanz, die es prüfen würde.

Ausgearbeitete Gegenrede

Das Zitat markiert gleich zwei etablierte Begriffe als zweifelhaft — mit ›sogenannten‹ vor dem Beutelsbacher Konsens und mit ›sogenanntes‹ vor dem Indoktrinationsverbot, das er begründet. Beide sind keine strittigen Erfindungen: Der Konsens gilt seit 1976 parteiübergreifend als Grundregel politischer Bildung, gerade weil er Einseitigkeit verhindern soll. Der Satz unterstellt Zweifel an dieser Regel, ohne einen einzigen konkreten Fall von Indoktrination zu benennen. So entsteht der Eindruck eines Problems, das der Satz selbst nie belegt.

Dass Eltern nicht wollen, dass die Schule eine politische Meinung aufdrängt — diese Sorge ist berechtigt. Aber schauen Sie sich das Wort ›sogenannten‹ vor ›Beutelsbacher Konsens‹ genau an. Der Beutelsbacher Konsens ist seit 1976 die parteiübergreifend anerkannte Regel für politische Bildung — genau die Regel, die Indoktrination verhindern soll. Wer ihn als ›sogenannten‹ abstempelt, entwertet ausgerechnet diesen Schutz, ohne einen einzigen Fall von Indoktrination zu nennen. Im selben Atemzug wird auch das ›Indoktrinationsverbot‹ mit dem Zusatz ›sogenanntes‹ schlechtgeredet. Wo bleibt da der Beleg für echte Indoktrination?

Mehr Beispiele und die Übungsformen dazu: Gegenrede-Beispiele · Training.

Hier üben

Interaktive Trainingseinheiten auf dieser Website, die mit genau dieser belegten Aussage arbeiten (die Szenen darin sind fiktiv, die Zitate belegt):

Begriffe in dieser Aussage

Weitere Fundstellen zum Thema migration