Gegen Rechte Reden

willkürliche Kontrollen (Kampfbegriff)

Klartext
Gesetzlich vorgesehene Bedürfnisprüfungen nach § 4 Abs. 4 WaffG
Herkunft
»Willkür« = rechtlich: Handeln ohne gesetzliche Grundlage oder gegen das Gleichbehandlungsgebot; hier auf normierte, gesetzlich geregelte Verwaltungsakte angewendet
Funktion
Stigmatisiert legale staatliche Kontrolle als rechtswidrig; suggeriert Rechtsverletzung durch die Behörde, nicht durch den Waffenbesitzer

Und was sage ich darauf?

Das Denkmuster dahinter: Freiheit / Bevormundung

Belegte Verwendungen (5)