Gegen Rechte Reden

Belegte Aussage — AfD-Fraktion

„Welche Doppelstandards diesbezüglich von Politik und Massenmedien Anwendung finden, zeigt sich schon allein daran, dass hingegen bei schwersten Gewaltverbrechen durch ein gewisses Täterklientel sorgfältig auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kriminellen geachtet wird.“

Quelle

Sprecher
AfD-Fraktion
Datum
2024-06-06
Quelle
Drucksache 8/4262 — Aktuelle Debatte – Fraktion AfD Grundrechte in Gefahr - Was bleibt nach 75 Jahren Grundgesetz? Es wird beantragt, zur 31
Fundort
Drucksache 8/4262
Original
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4262aad.pdf
Beleg-ID
fs-demo-0415 · Absatz aus fs-demo-abs-0160

Kodierte sprachliche Mittel

Aufrechnen / WhataboutismChiffre / Dog WhistleRecht & Gesetz (Argumentationsmuster)

Gegenstrategie gegen Chiffre / Dog Whistle: Den Code offenlegen: aussprechen, was das Wort den Eingeweihten signalisiert — eine Chiffre verliert ihre Deckung, sobald die zweite Botschaft offen im Raum steht. Herkunftsbeleg bereithalten. · Was verstehen diejenigen, die den Code kennen — sag es doch einmal offen. · eigenuebertrag

Gegenstrategie gegen Aufrechnen / Whataboutism: Den Themenwechsel benennen und beim Thema bleiben: Das andere Unrecht darf man anerkennen — es hebt dieses hier nicht auf. Erst dieses klären, dann gern das andere. · Hebt das andere Unrecht dieses hier auf — oder lenkt es nur davon ab? Bleiben wir erst bei diesem. · argumentationstheoretisch

Gegenstrategie gegen Recht & Gesetz (Argumentationsmuster): Wer diesem Argumentationsstrang vorbeugend begegnet, zielt anders als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen, bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt — erklärend, ohne die Person vorzuführen; das Kontern setzt später live an. Der Hebel ist die Nachfrage: Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden, welches Recht genau gemeint ist — das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung, oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit: Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht, meint aber oft ein anderes. An der Drittstaaten-Regel zeigt sich das — die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen (»Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen«), lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier trägt reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: wörtlich wahr, aber Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat — hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage, wessen Forderung hier eigentlich zurückgewiesen wird, meist die eigene Erfindung des Sprechers. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole die Aura des Selbstverständlichen, ohne die Person bloßzustellen — die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den sich anknüpfen lässt, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung, nicht aus pauschalen Ausschlüssen — wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Immunisieren: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung, die im Satz gerade passiert, sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweismittel. Die wirksamste Antwort ist, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen: Wer den Satz »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.« vorträgt, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer kollektiven Zuschreibung an eine ganze Gruppe — genau diesen Sprung gilt es zu benennen, nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt bereits die Prämisse, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören, und hat den eigentlichen Punkt schon verloren — der klassische Fehlgriff dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«: Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit, verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht — das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben, sondern auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so nachfragt, appelliert zugleich an einen gemeinsamen Wert: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren, denunziert niemanden, zeigt aber unmissverständlich, dass hier nicht Recht gegen Regellosigkeit steht, sondern eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne. · Wer diesem Argument vorbeugt, will etwas anderes als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen — bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt. Der Ton bleibt erklärend, niemand wird vorgeführt. Das Kontern setzt später an, live. Der wichtigste Hebel ist die Nachfrage. Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden: Welches Recht genau ist gemeint? Das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung? Oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste? Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht — gemeint ist oft ein anderes. Ein Beispiel zeigt das deutlich: Die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen — »Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen« —, lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier hilft reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: Sie ist wörtlich wahr. Aber sie beantwortet eine Frage, die niemand gestellt hat. Hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage: Wessen Forderung wird hier eigentlich zurückgewiesen? Meist ist es eine Erfindung des Sprechers selbst. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole ihre Selbstverständlichkeit — ohne die Person bloßzustellen. Die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den man anknüpfen kann, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung — nicht aus pauschalen Ausschlüssen. Wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Vorbeugen: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung im Satz sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweis. Am wirksamsten ist es, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen. Wer den Satz sagt: »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.«, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer Zuschreibung an eine ganze Gruppe. Genau diesen Sprung gilt es zu benennen — nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt schon die stille Annahme, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören. Damit ist der eigentliche Punkt schon verloren — der klassische Fehler in dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«. Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Sie verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht. Das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben — es heißt auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so fragt, spricht zugleich einen gemeinsamen Wert an: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren. Sie denunziert niemanden. Aber sie zeigt unmissverständlich: Hier steht nicht Recht gegen Regellosigkeit. Hier steht eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne.

Vertiefung: alle Manipulationsmittel und ihre Gegenrede.

Sprachkritische Analyse

Der distanzierende Verwaltungsbegriff 'Täterklientel' unterstellt eine nach Herkunft definierte Tätergruppe, ohne diese direkt zu benennen, während die begleitende Aufrechnung von 'Doppelstandards' Opferschutz und die Persönlichkeitsrechte Beschuldigter als Nullsummenspiel darstellt. Dass Persönlichkeitsrechte im Rechtsstaat unabhängig von Herkunft für alle Beschuldigten gelten, bleibt unerwähnt.

So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):

Ich vermeide, direkt zu sagen, wen ich meine, und benutze stattdessen 'Täterklientel', ein Verwaltungswort, das nach Statistik klingt, nicht nach Vorurteil. Das erlaubt mir, niemandem konkret etwas vorzuwerfen und trotzdem jedem klarzumachen, wen ich meine. Gleichzeitig rechne ich auf: hier die 'Doppelstandards', dort die 'Persönlichkeitsrechte der Kriminellen', als gäbe es ein Nullsummenspiel zwischen dem Schutz von Opfern und dem Schutz von Beschuldigten. Dass Persönlichkeitsrechte für Beschuldigte im Rechtsstaat für alle gelten, unabhängig von Herkunft, sage ich nicht — das würde meine Aufrechnung zerstören.

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