Belegte Aussage — Robert Farle (AfD)
„In den klugen Wahlanalysen ist jedoch der Zusammenhang des AfD-Wahlerfolges mit der skandalösen massenhaften Bescheidepraxis - ich sage ganz klar: zum Abzocken der Bürgerinnen und Bürger - nicht hergestellt worden“
Quelle
Kodierte sprachliche Mittel
KampfbegriffSprachkritische Analyse
Die Formulierung ersetzt den behördlichen Fachbegriff "Bescheidepraxis" durch den Straßen- und Kriminaljargon "Abzocken" und rahmt damit eine verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung als vorsätzlichen Diebstahl am Bürger. Sie unterstellt der Behörde kriminelle Absicht, ohne diese zu belegen, und verschiebt eine sachliche Regelungsfrage in ein Empörungsregister.
So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):
Ich nenne die Bescheide nicht »rechtswidrig« oder »überzogen« - das klingt nach einem Verwaltungsstreit, über den man diskutieren kann. Ich sage »Abzocken«, ein Wort aus der Gaunersprache, und plötzlich steht da kein Amt mehr, das Gebühren erhebt, sondern eine Bande, die den Bürgern das Geld aus der Tasche zieht. Den Beweis für die Absicht brauche ich nicht zu liefern - das Wort liefert ihn mit. Wer nach diesem Satz noch von einer Verwaltungsdebatte spricht, wirkt selbst schon wie ein Komplize.