Belegte Aussage — Oliver Kirchner (AfD)
„Gut, man hat sich damals nicht die Mühe gemacht, Gesetzen Namen zu geben, die das Gegenteil von dem aussagen, was sie beinhalten, bspw. „Demokratiefördergesetz“ oder „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Aber Parteien zu zersetzen, zu vernichten, zu bespitzeln und zu unterwandern und Provokateure einzuschleusen, das kann man sich heute gut von damals abschauen.“
Quelle
Kodierte sprachliche Mittel
Dramatisieren / DammbruchGeschichte & Lehre daraus (Argumentationsmuster)Sprachkritische Analyse
Die Formulierung stellt das »Demokratiefördergesetz« implizit in eine Reihe mit sprachlichen Verschleierungspraktiken der NS-Zeit, indem sie unmittelbar von »zersetzen, vernichten, bespitzeln, unterwandern« und eingeschleusten »Provokateuren« spricht. Der historische Vergleich unterstellt dem Gesetz eine verdeckte Zersetzungsabsicht gegen die eigene Partei, ohne dies direkt behaupten zu müssen.
So hört der ideologiekritisch geschulte Leser das unausgesprochene Kalkül (Rekonstruktion, kein Zitat):
Ich nenne das Demokratiefördergesetz einen Namen, der »das Gegenteil von dem aussagt, was er beinhaltet« – und lasse im nächsten Atemzug die Wörter »zersetzen«, »vernichten«, »bespitzeln«, »unterwandern« und »Provokateure einschleusen« folgen. Ich sage nicht ausdrücklich, dass das eine das andere fortsetzt, aber die Reihenfolge der Sätze erledigt die Verknüpfung für mich. Wer meinen Satz hört, denkt an Methoden von damals, ohne dass ich das Wort dafür in den Mund nehmen musste. So wird aus einem Förderprogramm für zivilgesellschaftliche Arbeit ein Instrument der Verfolgung – und aus mir, der Kritik an diesem Gesetz übt, jemand, der nur eine historische Lehre zieht.
Was diese Aussage leistet
Für den, der ihn hört: Die diffuse Sorge, der Staat könnte gegen die eigene Seite vorgehen, bekommt einen historischen Resonanzraum: Wer zustimmt, fühlt sich als Warner, der Muster erkennt, die andere übersehen. Das wirkt wie Weitsicht — erklärt ist damit nichts.
Für den, der ihn sagt: Der Vergleich stellt jede künftige Maßnahme gegen die eigene Seite von vornherein unter Verfolgungsverdacht, ohne dass ein Beleg nötig wäre. Wer der Analogie widerspricht, gerät in die Rolle dessen, der die Lehren der Geschichte nicht ziehen will.
Die Bilanz: Ohne dass eine einzige Regelung des Gesetzes geprüft worden wäre, verengt sich der Blick auf staatliches Handeln zur Frage von Verfolgung oder Nicht-Verfolgung — und das Vertrauen, das dabei frei wird, fällt dem zu, der die Analogie zuerst gezogen hat. Was das Gesetz tatsächlich regelt, bleibt unbenannt.