Gegen Rechte Reden

Belegte Aussage — AfD-Fraktion

„Im Rahmen der Transparenz öffentlicher Handlungen hat die Bevölkerung von Sachsen-Anhalt ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die wirkliche Sicherheitslage in ihrem Land bestellt ist.“

Quelle

Sprecher
AfD-Fraktion
Datum
2019-01-21
Quelle
Drucksache 7/3854 — Antrag Fraktion AfD Erstellung einer Dunkelfeldstudie zur Kriminalitätsbelastung in Sachsen-Anhalt Der Landtag wolle bes
Fundort
Drucksache 7/3854
Original
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3854aan.pdf
Beleg-ID
fs-sich-abs-0036

Kodierte sprachliche Mittel

Verschweigen / HalbwahrheitSelbstviktimisierungRecht & Gesetz (Argumentationsmuster)Volkswille / Mehrheit als Mandat (Argumentationsmuster)

Gegenstrategie gegen Selbstviktimisierung: Die Opferrolle an den realen Folgen messen: Wer öffentlich spricht, wird nicht verfolgt, sondern kritisiert — Kritik ist Teil der Freiheit, nicht ihr Ende. Bei Wiederholung das Muster benennen statt die Empörung zu bedienen. · Was ist dir konkret geschehen außer Widerspruch — und seit wann ist Kritik dasselbe wie Verfolgung? · argumentationstheoretisch

Gegenstrategie gegen Verschweigen / Halbwahrheit: Den fehlenden Kontext liefern: Bezugsgröße, Basisrate, Vergleichswert, Zeitreihe. Die wahre Zahl bleibt wahr — erst ihr Rahmen macht aus ihr eine Irreführung oder eine Information. · Die Zahl stimmt — aber verglichen womit? Welcher Kontext fehlt, damit sie etwas bedeutet? · forschungsgestuetzt

Gegenstrategie gegen Recht & Gesetz (Argumentationsmuster): Wer diesem Argumentationsstrang vorbeugend begegnet, zielt anders als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen, bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt — erklärend, ohne die Person vorzuführen; das Kontern setzt später live an. Der Hebel ist die Nachfrage: Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden, welches Recht genau gemeint ist — das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung, oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit: Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht, meint aber oft ein anderes. An der Drittstaaten-Regel zeigt sich das — die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen (»Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen«), lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier trägt reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: wörtlich wahr, aber Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat — hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage, wessen Forderung hier eigentlich zurückgewiesen wird, meist die eigene Erfindung des Sprechers. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole die Aura des Selbstverständlichen, ohne die Person bloßzustellen — die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den sich anknüpfen lässt, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung, nicht aus pauschalen Ausschlüssen — wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Immunisieren: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung, die im Satz gerade passiert, sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweismittel. Die wirksamste Antwort ist, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen: Wer den Satz »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.« vorträgt, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer kollektiven Zuschreibung an eine ganze Gruppe — genau diesen Sprung gilt es zu benennen, nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt bereits die Prämisse, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören, und hat den eigentlichen Punkt schon verloren — der klassische Fehlgriff dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«: Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit, verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht — das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben, sondern auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so nachfragt, appelliert zugleich an einen gemeinsamen Wert: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren, denunziert niemanden, zeigt aber unmissverständlich, dass hier nicht Recht gegen Regellosigkeit steht, sondern eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne. · Wer diesem Argument vorbeugt, will etwas anderes als im direkten Schlagabtausch: nicht den Sprecher widerlegen, sondern dem Publikum die Fähigkeit geben, die Verkürzung selbst zu erkennen — bevor sie als Selbstverständlichkeit hängen bleibt. Der Ton bleibt erklärend, niemand wird vorgeführt. Das Kontern setzt später an, live. Der wichtigste Hebel ist die Nachfrage. Wer mit »Recht und Gesetz« argumentiert, sollte gefragt werden: Welches Recht genau ist gemeint? Das geltende Asylrecht mit Individualanspruch und Einzelfallprüfung? Oder ein gewünschtes Recht, das erst noch geschaffen werden müsste? Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Das Argument tut so, als verteidige es bestehendes Recht — gemeint ist oft ein anderes. Ein Beispiel zeigt das deutlich: Die Behauptung, das Schengener Abkommen schließe automatisch aus, jemanden aufzunehmen — »Danach müssten wir die gar nicht aufnehmen« —, lässt aus, dass Deutschland auch bei Einreise über sichere Drittstaaten im Einzelfall prüft. Hier hilft reine Faktenkorrektur, weil ein prüfbarer Sachfehler vorliegt. Anders bei der Formel »Es gibt kein Recht auf uneingeschränkte Migration«: Sie ist wörtlich wahr. Aber sie beantwortet eine Frage, die niemand gestellt hat. Hier hilft keine Korrektur, sondern die Nachfrage: Wessen Forderung wird hier eigentlich zurückgewiesen? Meist ist es eine Erfindung des Sprechers selbst. Wer das ruhig einordnet, nimmt der Parole ihre Selbstverständlichkeit — ohne die Person bloßzustellen. Die meisten übernehmen solche Sätze, ohne die Rechtslage im Detail zu kennen. Der gemeinsame Wert, an den man anknüpfen kann, ist der Rechtsstaat selbst: Er besteht aus Verfahren, Fristen und Einzelfallprüfung — nicht aus pauschalen Ausschlüssen. Wer das eine gegen das andere ausspielt, verteidigt am Ende nicht das Recht, sondern eine Abkürzung durch es hindurch. · Im Moment der Konfrontation zählt eine andere Bewegung als beim Vorbeugen: nicht langfristig Verständnis aufbauen, sondern die Verschiebung im Satz sofort sichtbar machen — vor Publikum, live, mit der Behauptung selbst als Beweis. Am wirksamsten ist es, die Technik zu entlarven, statt inhaltlich mitzuziehen. Wer den Satz sagt: »Islamische Clanstrukturen stellen sich über die Autorität von Recht und Gesetz.«, springt ohne Übergang von einem Straftatbestand, den jede Rechtsordnung längst kennt und verfolgt, zu einer Zuschreibung an eine ganze Gruppe. Genau diesen Sprung gilt es zu benennen — nicht die Kriminalitätsstatistik zu diskutieren. Wer stattdessen über Zahlen streitet, übernimmt schon die stille Annahme, dass Herkunft und Rechtsbruch zusammengehören. Damit ist der eigentliche Punkt schon verloren — der klassische Fehler in dieser Situation. Dasselbe Muster trägt die Formel »Wir müssen unsere eigenen Gesetze und unser Recht einhalten«. Sie klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Sie verschweigt aber, dass geltendes Recht in Deutschland ausdrücklich Schutzansprüche, Bleiberechte aus humanitären Gründen und Verfahrensfristen vorsieht. Das Gesetz einzuhalten heißt also nicht automatisch, schneller abzuschieben — es heißt auch, diese Ansprüche zu prüfen. Genau hier lohnt die Gegenfrage vor Publikum: »Welchen Teil des geltenden Rechts genau wollen Sie einhalten — auch den Teil, der Schutz gewährt?« Wer so fragt, spricht zugleich einen gemeinsamen Wert an: Rechtsstaatlichkeit heißt Verfahren für alle, nicht Vollzug gegen einzelne. Diese Frage entlarvt, ohne zu eskalieren. Sie denunziert niemanden. Aber sie zeigt unmissverständlich: Hier steht nicht Recht gegen Regellosigkeit. Hier steht eine Lesart des Rechts gegen eine andere. Wer den Trick benennt, statt ihn zu widerlegen, entzieht ihm die Bühne.

Gegenstrategie gegen Volkswille / Mehrheit als Mandat (Argumentationsmuster): Immunisieren heißt hier: einem unentschlossenen Publikum vorab zeigen, wie die Berufung auf den Volkswillen funktioniert, bevor sie im Gespräch auftaucht — deshalb bleibt der Ton erklärend, nicht entlarvend, und es geht nicht darum, die einzelne sprechende Person bloßzustellen, sondern die Konstruktion durchsichtig zu machen. Wenn Dr. Hans-Thomas Tillschneider mit 38 % Wählerstimmen argumentiert, »wir für die Mehrheit der Bürger sprechen«, und daraus »eine Mehrheit der Bürger in Sachsen-Anhalt« ableitet, springt der Satz über eine einfache Rechnung: 38 % sind eine starke Minderheit, keine Mehrheit, und selbst ein Umfragewert zum »meisten politischen Handlungsbedarf« bildet nur eine Momentaufnahme ab, keinen einhelligen Volkswillen. Genau hier setzt die Nachfrage an, die man selbst mitbringen kann — die Antwortstrategie des sokratischen Nachfragens: Wie wurde die Mehrheit gemessen, wer wurde gefragt, was genau war die Frage? Sie zwingt nicht zur Konfrontation, sondern lässt die Lücke sichtbar werden, ohne dass jemand bloßgestellt wird. Ergänzend hilft die schlichte Faktenkorrektur: 38 Prozent beim Namen nennen, bevor daraus eine Mehrheit wird. Wichtig ist dabei, die Person nicht mit der Parole gleichzusetzen: Wer im Alltag von einer schweigenden Mehrheit spricht, wiederholt oft nur ein gehörtes Muster, ist aber nicht automatisch von der Partei durchdrungen — wer das unterstellt, verhärtet eher, als dass er überzeugt. Stattdessen hilft ein konkreter Perspektivwechsel: Mehrheiten sind nicht statisch, sie ändern sich mit der Frage, dem Zeitpunkt, dem Wissen der Befragten — und Demokratie bemisst sich nicht an der letzten Umfrage, sondern an Verfahren, die auch Minderheiten schützen. Das nimmt der Berufung auf den Volkswillen die Selbstverständlichkeit, ohne den Gesprächspartner in eine Ecke zu drängen. · Kontern heißt hier: im Moment der Konfrontation offenlegen, dass eine Behauptung als Faktum ausgegeben wird, die keines ist — der Ton darf direkter sein als beim Immunisieren, weil es jetzt darum geht, die Technik vor Publikum sichtbar zu machen, nicht darum, langfristig zu überzeugen. Die stärkste Antwort ist die Antwortstrategie des Entlarvens: die Technik selbst benennen, statt über den vermeintlichen Mehrheitswillen inhaltlich zu streiten. Wer sagt »Wir sprechen aus, was die Menschen in diesem Land denken«, wie Ulrich Siegmund es formuliert, oder aus 38 % Wählerstimmen eine Mehrheit der Bürger konstruiert, wie Tillschneider, beansprucht eine Legitimation, die er nicht hat — das ist keine Meinungsäußerung, das ist eine Stellvertreterbehauptung: »Sie sprechen nicht für alle, Sie sprechen für sich und Ihre Wähler, und das sind nicht dieselbe Menge.« Der Widerspruch liegt offen: Wer wirklich eine Mehrheit hätte, bräuchte die Behauptung nicht, das Ergebnis spräche für sich; dass sie trotzdem ausgesprochen wird, verrät, dass sie eine fehlende Mehrheit ersetzen soll. Zwei Fallen lauern dabei. Wer beginnt, mit eigenen Umfragezahlen gegenzurechnen, übernimmt die Prämisse, dass Politik sich an der jeweils aktuellsten Zahl auszurichten habe, und verliert den eigentlichen Punkt — dass repräsentative Demokratie bewusst nicht basisdemokratisch funktioniert. Und wer sich in Empörung über die Anmaßung erschöpft, liefert der Selbstinszenierung als unterdrückte Mehrheit erst die Kränkung, aus der sie lebt. Wirksamer ist der knappe, sachliche Satz, der die Anmaßung beim Namen nennt und die Bühne nicht dem Gegenüber überlässt: Nicht die Mehrheit hat hier gesprochen, sondern jemand hat sich zu ihrem Sprecher ernannt. · Vorbeugen heißt hier: einem noch unentschlossenen Publikum zeigen, wie die Berufung auf den Volkswillen funktioniert — bevor sie im Gespräch auftaucht. Deshalb bleibt der Ton erklärend, nicht entlarvend. Es geht nicht darum, eine einzelne Person bloßzustellen, sondern den Trick sichtbar zu machen. Wenn Dr. Hans-Thomas Tillschneider mit 38 Prozent Wählerstimmen argumentiert, »wir für die Mehrheit der Bürger sprechen«, und daraus »eine Mehrheit der Bürger in Sachsen-Anhalt« macht, überspringt der Satz eine einfache Rechnung: 38 Prozent sind eine starke Minderheit, keine Mehrheit. Und selbst ein Umfragewert zum »meisten politischen Handlungsbedarf« zeigt nur eine Momentaufnahme — keinen einhelligen Volkswillen. Genau hier hilft eine Nachfrage, die man selbst mitbringen kann: Wie wurde die Mehrheit gemessen? Wer wurde gefragt? Was genau war die Frage? Solche Fragen zwingen niemanden in die Enge. Sie machen nur die Lücke sichtbar, ohne jemanden bloßzustellen. Zusätzlich hilft die schlichte Faktenkorrektur: 38 Prozent beim Namen nennen, bevor daraus eine Mehrheit wird. Wichtig dabei: die Person nicht mit der Parole gleichsetzen. Wer im Alltag von einer schweigenden Mehrheit spricht, wiederholt oft nur ein gehörtes Muster — das heißt nicht automatisch, dass er von der Partei überzeugt ist. Wer das trotzdem unterstellt, verhärtet eher, als dass er überzeugt. Besser hilft ein Perspektivwechsel: Mehrheiten sind nicht starr. Sie ändern sich mit der Frage, dem Zeitpunkt, dem Wissen der Befragten. Und Demokratie bemisst sich nicht an der letzten Umfrage — sondern an Verfahren, die auch Minderheiten schützen. Das nimmt der Berufung auf den Volkswillen die Selbstverständlichkeit, ohne das Gegenüber in eine Ecke zu drängen. · Kontern heißt hier: im Moment des Gesprächs offenlegen, dass eine Behauptung als Tatsache verkauft wird, die keine ist. Der Ton darf direkter sein als beim Vorbeugen — denn jetzt geht es darum, den Trick vor Publikum sichtbar zu machen, nicht darum, langfristig zu überzeugen. Am stärksten wirkt: die Technik selbst benennen, statt über den angeblichen Mehrheitswillen inhaltlich zu streiten. Wer sagt »Wir sprechen aus, was die Menschen in diesem Land denken«, wie Ulrich Siegmund es formuliert, oder aus 38 Prozent Wählerstimmen eine Mehrheit der Bürger macht, wie Tillschneider — beansprucht eine Legitimation, die er nicht hat. Das ist keine Meinungsäußerung. Das ist eine Stellvertreterbehauptung: »Sie sprechen nicht für alle, Sie sprechen für sich und Ihre Wähler, und das sind nicht dieselbe Menge.« Der Widerspruch liegt offen zutage: Wer wirklich eine Mehrheit hätte, bräuchte die Behauptung nicht — das Ergebnis spräche für sich. Dass sie trotzdem ausgesprochen wird, verrät: Sie soll eine fehlende Mehrheit ersetzen. Zwei Fallen lauern dabei. Erste Falle: Wer mit eigenen Umfragezahlen gegenrechnet, übernimmt die stille Voraussetzung, dass Politik sich an der jeweils neuesten Zahl ausrichten müsse — und verliert den eigentlichen Punkt: Eine repräsentative Demokratie funktioniert bewusst nicht basisdemokratisch. Zweite Falle: Wer sich nur über die Anmaßung empört, liefert der Selbstinszenierung als unterdrückte Mehrheit erst die Kränkung, von der sie lebt. Wirksamer ist ein kurzer, sachlicher Satz, der die Anmaßung beim Namen nennt und dem Gegenüber die Bühne nicht überlässt: Nicht die Mehrheit hat hier gesprochen. Jemand hat sich zu ihrem Sprecher ernannt.

Vertiefung: alle Manipulationsmittel und ihre Gegenrede.

Begriffe in dieser Aussage

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